Es gibt keine perfekte Unterkunft, keine perfekte Event-Location. Denn Perfektion wird stets von den Vorhaben und Wünschen der Gäste bestimmt. Wird ein unvergessliches Erlebnis ersehnt, ist Schloss Glopper genau das: Perfektion.
Berg und Tal
Atemberaubende Aussichten
Ob die Sicht über das Rheintal zum Bodensee oder zu den malerischen Gipfeln der Vorarlberger Alpen – der Ausblick von Schloss Glopper bietet Schönheit, so weit das Auge reicht.
Umgebung und Aktivitäten
Vom Wandern bis zum Wakeboarden, vom Gleitschirmfliegen bis zum Downhill-Biken, vom Rodeln bis zum Skitourengehen und vom Golfen bis zur Gletscherwanderung – mit dem Bodensee und einigen der schönsten Wintersportgebiete der Welt vor der Tür machen Sie ihren Aufenthalt auch außerhalb des Schlosses zu einem einmaligen Erlebnis.
nach persönlicher Absprache
StornobedingungenRücktritt des Mieters, Stornogebühr
10.1 Bis spätestens 60 Tage vor der geplanten Anreise kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung
des Mieters aufgelöst werden.
10.2 Außerhalb des unter Punkt 10.1 bezeichneten Zeitraums (ab dem 60. Tag) ist der Rücktritt durch einseitige Erklärung des Mieters nur
unter Entrichtung einer Stornogebühr in der Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamtentgelts möglich.
10.3. Im Falle der Nichtanreise ohne vorherige Stornomitteilung wird der volle Betrag des vereinbarten Gesamtentgelts zur Zahlung fällig
10.4. generell bei Storno eines gebuchten Termins auch vor 60 Tage vor der geplanten Anreise zu welcher bereits eine Anzahlung überwiesen
wurde 10% des Anzahlungsbetrages als Bearbeitungsgebühr
11. Rücktritt durch Franz Clemens Waldburg-Zeil
11.1 Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters kann der Vertrag durch Franz Clemens Waldburg-Zeil durch
einseitige Erklärung ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.
12. Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
12.1 Franz Clemens Waldburg-Zeil ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen, insbesondere
wenn der Mieter
12.1.1 mit der Zahlung des Mietentgeltes ganz oder teilweise trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer 10-tägigen Nachfrist im
Rückstand ist, oder einen eventuell eingeräumten Zahlungsaufschub nicht einhält;
12.1.2 den Mietgegenstand oder sonstige überlassene Einrichtungen vertrags- oder widmungswidrig gebraucht;
12.1.3 vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein Verhalten eine Störung der öffentlichen Ruhe,
Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist;
12.1.4 den Mietgegenstand einem Dritten ganz oder teilweise unbefugt überlässt;
12.1.5 gegen behördliche Auflagen verstößt;
12.1.6 allfällig erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorlegt;
12.1.7 entgegen diesen AGB ein Tier auf "Schloss Glopper" hält oder
12.1.8 die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zum Beispiel Brand, Unwetter, behördliche Verfügungen)
oder sonstiger, außerhalb des Verantwortungsbereichs von Franz Clemens Waldburg-Zeil liegender Umstände unmöglich wird.
12.2 Für den Fall der Auflösung des Vertrages aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand
sofort zu übergeben. Der Mieter ist damit einverstanden, dass sich Franz Clemens Waldburg-Zeil unverzüglich in den Besitz des
Mietgegenstandes setzt und diesen auf Rechnung des Mieters räumt. Dem Mieter erwachsen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche
aus welchem Rechtsgrund auch immer gegenüber Franz Clemens Waldburg-Zeil.
| Verkehrsmittel/Ziel | Ort | Distanz |
|---|---|---|
| Bahnhof | Hohenems | 3,4 km |
| Autobahn | Hohenems | 5,1 km |
| Flughafen | Altenrhein | 28,7 km |
| Flughafen | Zürich | 123 km |
| Einkaufszentrum Messepark | Dornbirn | 11,6 km |
| Palast | Hohenems | 2,8 km |
| Festspiele | Bregenz | 22,2 km |
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